Dolmetschen in der Evangelischen Kirche
Seit dem 1. Mai 2002 ist das Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft. In ihm ist die Deutsche Gebärdensprache endlich gesetzlich als Sprache anerkannt worden. Als neuen Gleichberechtigungsbegriff hat es die "barrierefreie Teilhabe" eingeführt. Die DAFEG hat sich darum bemüht, die neuen Bestimmungen auf kirchliche Verhältnisse zu übertragen. Ergebnis ist das Angebot der Evangelischen Kirche in Deutschland für das Dolmetschen bei Amtshandlungen in den Gliedkirchen der EKD.
Wann werden Dolmetscher/innen organisiert / finanziert?
Bei Taufen, Konfirmationen, kirchlichen Trauungen und kirchlichen Bestattungen in hörenden Gemeinden, an denen Gehörlose aus familiären oder sozialen (z.B. Nachbarschaft, Arbeitskolleg/innen u.a.m.) Gründen teilnehmen und – falls erforderlich – für vorbereitende Gespräche.
Welche Gehörlose sind anspruchberechtigt?
Alle. Wichtig ist nur, dass es sich um eine Amtshandlung der Landeskirche handelt – der/die eigene Seelsorger/in bestätigt das.
Wie läuft das Verfahren ab?
- Die gehörlose Person oder die Ortsgemeinde beantragt bei der zuständigen
Gehörlosenseelsorge eine/n Gebärdensprachdolmetscher/in für die Amtshandlung. - Die Seelsorge organisiert den/die Dolmetscher/in.
- Der/die Dolmetscher/in lässt sich den Einsatz danach bestätigen.
- Die Rechnung schickt er/sie zur DAFEG-Geschäftsstelle.
- Diese übernimmt die Bezahlung.
Fragen und einzelne Punkte
Wenn z.B. jemand aus dem Siegerland zur hörenden Taufe in Frankfurt a.M. eingeladen ist:
- Grundsätzlich ist die/der Gehörlosenseelsorger/in zuständig, in dessen Dienstbereich die Amtshandlung stattfindet. Wenn teilnehmende Gehörlose von auswärts kommen, wenden diese sich zunächst an die/den Gehörlosenseelsorger/in, die/der für sie an ihrem Wohnort zuständig ist. Diese/r meldet das dem zuständigen Gehörlosenseelsorger in Frankfurt. Er organisiert alles weitere.
- Im Rahmen dieses Projektes wird nur das Gebärdensprachdolmetschen von Amtshandlungen in den Gliedkirchen der EKD organisiert und finanziert.
- Die Fachaufsicht vor Ort hat die/der zuständige Gehörlosenseelsorger/in.
- Für die Gebärdensprachdolmetscher/innen kann eine Zusatzausbildung der DAFEG, "Dolmetschen in der Kirche" angeboten werden. Das Zertifikat dieser Zusatzausbildung führt zu einer bevorzugten Vermittlung von Dolmetschaufträgen in der Evangelischen Kirche.
Für weitere Fragen, Informationen und Beratungen stehen die Geschäftsstelle und der Vorstand zur Verfügung.
Flyer für Gehörlose
Antragsformular für Gehörlose
2023_Antrag_GSD.pdf (neu: Antrag für die Ev. Kirche im Rheinland) |
Antragsformular zum Ausfüllen, Ausdrucken oder Faxen.
Abrechnungsformular für Dolmetschende
2024_Abrechnung_GSD.pdf (gilt ab 1.3.2024, davor die 2023-Version) |
Dolmetschende im christlichen Bereich
Für Einsätze im christlichen Bereich haben sich etliche Dolmetscher*innen speziell qualifiziert.
Eine Übersicht, wer von ihnen gleich in der Nähe ist, erhalten Mitglieder in der Geschäftsstelle.
Weitere Gebärdensprachdolmetscher*innen mit Erfahrung im christlichen Bereich finden Sie im deutschlandweiten Netzwerk CREDO.